| Mitwirkungspflichten Arbeitshilfe "Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia"
Anbei erhalten Sie die neue Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg bezüglich der Beschaffung des gambischen Proxy-Passes und der gambischen Geburtsurkunde sowie deren Anerkennung durch deutsche Behörden. Sie richtet sich an Ehrenamtliche und legt den Fokus auf die Praxis in Baden-Württemberg:
„Und, haben Sie schon einen Pass vorgelegt?“ – Das ist eine der häufigsten Fragen, die Geflüchteten gestellt wird. Die Wichtigkeit, einen Pass zu besitzen, zieht sich durch den gesamten Aufenthalt von Geflüchteten und ist mal mehr, mal weniger präsent. Inwieweit eine geflüchtete Person verpflichtet ist, bei der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab (siehe Infokasten). In dieser Arbeitshilfe geht es vor allem um geduldete Personen. Im Status der Duldung sind Geflüchtete rechtlich verpflichtet, ihre Identität zu klären und bei der Passbeschaffung mitzuwirken, sodass ihre Ausreisepflicht notfalls zwangsweise über eine Abschiebung durchgesetzt werden kann. Auch sind die Klärung der Identität und die Passvorlage für Geduldete persönlich wichtig und notwendig, wenn sie rechtliche Möglichkeiten haben, ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland zu sichern.
In Baden-Württemberg gibt es viele Gambierinnen und Gambier, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind. Für Personen im Status der Duldung und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer sind die Themen Passbeschaffung und Identitätsklärung überaus präsent. Diese Arbeitshilfe beschäftigt sich deshalb mit der Passpflicht, der Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und der Identitätsklärung am Beispiel von gambischen Dokumenten mit Fokus auf geduldete Gambierinnen und Gambier. Zunächst werden die drei Begriffe, Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung rechtlich eingeordnet. Sie sind eng miteinander verwoben und dementsprechend schwierig abzugrenzen. Nach der rechtlichen Einordnung geht es darum, welche gambischen Dokumente von deutschen Behörden als geeignet eingestuft werden, um die Passpflicht zu erfüllen und/oder die Identität zu klären. In dem letzten großen Abschnitt geht es um die Beschaffung von gambischen Dokumenten von Deutschland aus.