| Widerrufsverfahren „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes“
Am 11. Dezember 2018, ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz werden in § 73 AsylG Mitwirkungspflichten für Schutzberechtigte im asylrechtlichen Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt. Das Gesetz tritt am 12. Dezember 2018 in Kraft.
Das Gesetz in voller Länge finden Sie hier.