| Widerrufsverfahren BAMF lädt Schutzberechtigte zum Gespräch – Teilnahme nicht mehr freiwillig
Bereits seit Anfang 2018 verschickt das BAMF Einladungen zu Gesprächsterminen an Schutzberechtigte. Zunächst betraf das vor allem syrische Schutzberechtigte, die 2015/2016 nach Deutschland gekommen waren und im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Anhörung einen Schutzstatus erhalten hatten.
Auf der Grundlage dieser Gespräche will das BAMF prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme (§ 73 AsylG) des aktuellen Schutzstatus vorliegen.
In Einladungsschreiben, die vor Dezember 2018 versandt worden waren, steht teilweise ausdrücklich, dass die Teilnahme am Gespräch freiwillig ist. Andere drohten zumindest nicht mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass die Eingeladene nicht erscheint (Rechtsfolgenbelehrung). In diesen Fällen war dazu geraten worden der Einladung nicht zu folgen und stattdessen eine schriftliche Mitteilung über die Nichtwahrnehmung des Termins an das BAMF zu senden.
Seit dem 12. Dezember 2018 ist die Teilnahme am Gespräch grundsätzlich nicht mehr freiwillig. Zu diesem Datum wurde die Rechtslage geändert. Schutzberechtigte sind nun auch in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht drohen Verwaltungszwang oder eine Entscheidung nach Aktenlage. Dies gilt jedoch nicht, wenn im Einladungsschrieben noch immer von einer freiwilligen Teilnahme die Rede ist.
Die Mitwirkungspflicht umfasst das Überlassen von Passpapieren und anderer erforderlicher Unterlagen, die Mitwirkung bei der Beschaffung von Identitätspapieren und die Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (Abnahme von Fingerabdrücken, Erstellen eines Lichtbildes). Letzteres muss nur geduldet werden, wenn die Identität noch nicht im Asylverfahren gesichert worden ist. Zudem werden mündliche und nach Aufforderung auch schriftliche Angaben gegenüber dem BAMF von den Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren umfasst.
Es ist anzuraten, ein Gespräch beim BAMF gemeinsam mit einer Flüchtlingsberatungsstelle gut vorzubereiten. Beratungsstellen finden Sie in unserem Netzheft. Sollte der Gesprächstermin sehr kurzfristig sein, kann schriftlich darum gebeten werden, den Termin zu verschieben.