| Widerrufsverfahren BAMF lädt Schutzberechtigte zum Gespräch – Teilnahme nicht mehr freiwillig

Bereits seit Anfang 2018 verschickt das BAMF Einladungen zu Gesprächsterminen an Schutzberechtigte. Zunächst betraf das vor allem syrische Schutzberechtigte, die 2015/2016 nach Deutschland gekommen waren und im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Anhörung einen Schutzstatus erhalten hatten.

Auf der Grundlage dieser Gespräche will das BAMF prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme (§ 73 AsylG) des aktuellen Schutzstatus vorliegen. 

In Einladungsschreiben, die vor Dezember 2018 versandt worden waren, steht teilweise ausdrücklich, dass die Teilnahme am Gespräch freiwillig ist. Andere drohten zumindest nicht mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass die Eingeladene nicht erscheint (Rechtsfolgenbelehrung). In diesen Fällen war dazu geraten worden der Einladung nicht zu folgen und stattdessen eine schriftliche Mitteilung über die Nichtwahrnehmung des Termins an das BAMF zu senden.

Seit dem 12. Dezember 2018 ist die Teilnahme am Gespräch grundsätzlich nicht mehr freiwillig. Zu diesem Datum wurde die Rechtslage geändert. Schutzberechtigte sind nun auch in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht drohen Verwaltungszwang oder eine Entscheidung nach Aktenlage. Dies gilt jedoch nicht, wenn im Einladungsschrieben noch immer von einer freiwilligen Teilnahme die Rede ist.

Die Mitwirkungspflicht umfasst das Überlassen von Passpapieren und anderer erforderlicher Unterlagen, die Mitwirkung bei der Beschaffung von Identitätspapieren und die Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (Abnahme von Fingerabdrücken, Erstellen eines Lichtbildes). Letzteres muss nur geduldet werden, wenn die Identität noch nicht im Asylverfahren gesichert worden ist. Zudem werden mündliche und nach Aufforderung auch schriftliche Angaben gegenüber dem BAMF von den Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren umfasst.

Es ist anzuraten, ein Gespräch beim BAMF gemeinsam mit einer Flüchtlingsberatungsstelle gut vorzubereiten. Beratungsstellen finden Sie in unserem Netzheft. Sollte der Gesprächstermin sehr kurzfristig sein, kann schriftlich darum gebeten werden, den Termin zu verschieben. 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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