| Asylerstverfahren Identitätsfeststellung durch Auswertung von Handydaten selten von Nutzen
Seit 2017 werden durch das BAMF Datenträger von Asylsuchenden ausgewertet. Bei der Datenauslesung soll geprüft werden, in welche Länder und in welchen Sprachen die Asylsuchenden kommunizieren und in welchen Ländern sich die eingerichteten Kontakte befinden. Außerdem soll ausgelesen werden, in welchen Ländern Browser aufgerufen wurden und welche Geodaten der Datenträger enthält. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 12.10.2018 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Die Antwort liefert auch Zahlen zur Datenauswertung für den Zeitraum Januar bis Juli 2018. Es wurden insgesamt 6 983 Datenträger von Erstantragsstellerinnen ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren ausgelesen, von denen bei ca. 34 Prozent die Identität bestätigt wurde. Bei ca. 64 Prozent der Auswertungen konnten keine verwertbaren Erkenntnisse gewonnen werden. Bei zwei Prozent der Asylsuchenden, bei denen durch das BAMF Datenträger ausgewertet wurden, ergab sich eine andere Identität als angegeben. Die Fragestellerinnen sehen die Auslesung der Handydaten als einen schweren Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung und kritisieren die Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens.
Dieser Artikel ist Teil des Newsletter November 2018.