| Aktuell, Asylverfahren Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen

Pro Asyl informiert laufend mit neuen Beratungshinweisen über die Situation für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen.

Das BAMF entscheide zur Zeit nur eingeschränkt über die Asylverfahren von Afghan*innen und erteile größtenteils Abschiebungsverbote. Wie weitere Entscheidungen aussehen werden, ist zur Zeit unklar. Pro Asyl empfielt denjenigen, die vor einer Verfolgung durch die Taliban geflohen sind, denen diese Verfolgung auch geglaubt worden ist und bereits einen abgelehnten Asylantrag erhalten haben, bis zum 15. November 2021 einen Asylfolgeantrag zu stellen. Im Zweifel kann man sich immer an eine Beratungsstelle oder an Anwält*innen wenden. Darüber hinaus können auch Personen mit einer normalen Duldung (auch: Beschäftigungsduldung, nicht: Ausbildungsduldung!) einen Asylfolgeantrag stellen.

In allen anderen Fällen sollte vor einer Asylfolgeantragstellung immer eine individuelle anwaltliche Beratung erfolgen.

Pro Asyl informiert weiter über die unterschiedlichen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Konstellationen (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug) und welche Möglichkeiten den Personen zur Verfügung stehen.

 

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