| Asylverfahren Verfahrensrichtline tritt am 20.07.2015 in Kraft
Anbei die Richtlinie 2013/32/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung), die am 20. Juli 2015 unmittelbar in Kraft tritt.