| Asylverfahren Schreiben des BAMF: Wiederaufnahme Entscheidungstätigkeit Griechenland
Anbei finden Sie ein Schreiben des BAMF vom 01.04.2022 zur Wiederaufnahme der Entscheidungstätigkeit in Griechenland.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seit dem 24. Januar 2021 Asylverfahrensentscheidungen, denen eine Zuerkennung internationalen Schutzes in Griechenland vorangegangen war, zurückgestellt.
Die Zurückerstellung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Aufnahmebedingungen in Griechenland für schutzberechtigte Personen nicht den europäischen Mindeststandards entspräche und daher eine Verletzung von Art. 3 EMRK, Art. 4 GrCH drohe.
Eine mittlerweile überaus erhöhte Anzahl der zurückgestellten Entscheidungen führte dazu, dass das Bundesamt seit dem 01. April 2022 die Entscheidungstätigkeit in diesen Verfahren wieder aufgenommen hat, wobei sicherheitsrelevante Fälle sowie Anträge von vulnerablen oder besonders schutzbedürftigen Personen bevorzugt werden. Bei der Sachentscheidung ist das Bundesamt nicht an die in Griechenland getroffene Entscheidung gebunden, sondern wird eine eigene Prüfung der Asylgründe hinsichtlich des Herkunftslandes vornehmen.
Das vollständige Schreiben finden Sie hier.
Pro Asyl äußerte sich in einem News-Artikel zur neuen Situation. Diesen finden Sie hier.