| Widerrufsverfahren Keine Verlängerung der Frist für Widerrufsverfahren
Pressemitteilung von PRO ASYL vom 23. November 2018:
PRO ASYL zu Syrien, Irak und Afghanistan: Flüchtlinge müssen ankommen dürfen
PRO ASYL begrüßt die Festlegung des Bundesinnministers, dass gegenwärtig keine Abschiebungen nach Syrien stattfinden können. Zugleich fordert PRO ASYL, dass auch in die Herkunftsländer Afghanistan und Irak keine Abschiebungen stattfinden dürfen. Die Innenminister müssen kommende Woche auch für diese Staaten einen Abschiebestopp beschließen.
Auf harte Kritik stößt die bekanntgewordene Absicht, die Frist zur Durchführung von Widerrufsverfahren für zwischen 2015 und 2016 eingereiste Flüchtlinge von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Nach Medienberichten soll SPD Innenpolitiker Lischka bereits zugestimmt haben. Damit würden vor allem Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan getroffen, die die Hauptherkunftsländer in den Jahren 2015 und 2016 ausmachten.