| Presseerklärungen des FRNRW Offener Brief: Nein zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“!
Anbei finden Sie einen Offenen Brief von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten vom 7. Mai 2019 an die Abgeordneten der Bundestagsfraktion der SPD. Der Brief wurde vom Flüchtlingsrat NRW e.V. an alle SPD-Abgeordneten aus NRW verschickt:
Sehr geehrte Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion,
wir, die Flüchtlingsräte der Länder und PRO ASYL, bitten Sie eindringlich, das vom Bundeskabinett verabschiedete sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ im Bundestag abzulehnen.
Der Gesetzentwurf setzt einseitig darauf, den Abschiebungsvollzug auszubauen, indem Geflüchtete massenhaft wie Straftäter_innen inhaftiert und unter den Generalverdacht des Betrugs gesetzt werden, Sozialleistungen gestrichen, Ausbildungs- und Arbeitsverbote ausgeweitet, der Zugang zu einem Bleiberecht ausgehöhlt und Unterstützer_innen kriminalisiert werden sollen. Es ist ein Gesetz zur Ausgrenzung und Entrechtung von Schutzsuchenden.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Antwort der MdB, Sabine Poschmann, stellvertretende wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für den Mittelstand und das Handwerk vom 29. Mai 2019:
Sehr geehrte Frau Naujoks,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie etwas auf meine Antwort warten mussten.
Das Ziel des Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist, Hindernisse bei der Abschiebung von Personen ohne Bleiberecht abzubauen. Das haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union so vereinbart.
Den vom Innenministerium (BMI) veröffentlichten Referentenentwurf haben wir als SPD scharf kritisiert. In den anschließenden Verhandlungen konnten wir jedoch erhebliche Verbesserungen für die Menschen erreichen. So sah der Entwurf des BMI zunächst vor, einen dauerhaften Status unterhalb einer Duldung einzuführen. Zusätzlich sollten die davon betroffenen Personen nicht die Möglichkeit haben, wieder zurück in den normalen Duldungsstatus zu gelangen.
Diese sogenannte „Duldung light“ haben wir verhindert. Künftig wird es lediglich einen Status „für Personen mit ungeklärter Identität“ geben. Davon betroffen sind Menschen, die ihre Abschiebung z. B. durch Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit aktiv behindern oder die keinerlei Kooperation bei der Beschaffung ihres Passes zeigen. Sie können jedoch jederzeit den Status einer normalen Duldung zurückerlangen, wenn sie sich entschließen, in zumutbarem Umfang mit den Behörden zu kooperieren.
Dazu haben wir durchgesetzt, dass sich etwa Anwälte, NGOs oder Flüchtlingshelfer nicht strafbar machen, nur weil sie beispielsweise einen Abschiebungstermin bekanntgeben. Auch dies war im ursprünglichen Entwurf des BMI vorgesehen.
Den nun beschlossenen Kabinettsentwurf halten wir als SPD daher für kompromissfähig. Dass Teile der Unionsfraktion den Entwurf als „zu schwach“ oder „weichgespült“ bezeichnen zeigt uns, dass wir in vielen Punkten gut verhandelt haben und den ursprünglichen Entwurf deutlich entschärfen konnten.
Darüber hinaus ist das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ein Teil eines Gesetzpakets, in dem wir für uns wichtige Gesetze voranbringen konnten. Dazu gehören z. B. das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das Gesetz zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Um diese für uns wichtigen Projekte voranzutreiben, war ein Kompromiss mit der Union beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz unvermeidlich.
Ich hoffe, sie können unsere Gründe nachvollziehen, warum wir das Gesetz in seiner jetzigen Form unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann