| Ausbildung Anerkennung von Zeugnissen aus dem Herkunftsland
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln teilt in einem Schreiben vom 6. Oktober 2015 mit, dass die Anerkennung von Zeugnissen aus dem Herkunftsland nun auch für Flüchtlinge mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung möglich ist:
Die im November 2014 in Kraft getretenen Veränderungen in der Beschäftigungsverordnung habe ich zum Anlass genommen, erneut mit der Bezirksregierung Köln über die Möglichkeit zu sprechen, auch Flüchtlingen mit ungesichertem Aufenthalt eine Anerkennung ihrer Schulzeugnisse zu geben.
Ab sofort kann für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine formale Anerkennung ihrer Schulbildung erfolgen!
Für Flüchtlinge, die ihre Zeugnisse aus dem Herkunftsland mitgebracht haben, besteht somit die Möglichkeit, diese bei der Bezirksregierung anerkennen und einem deutschen Schulabschluss gleichstellen zu lassen. Dabei gelten für jedes Land eigene Bewertungskriterien.
Die Gleichstellung des Zeugnisses mit einem deutschen Schulabschuss schafft zum einen die formale Voraussetzung für den Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen, zum anderen dient sie als hilfreiche Aussage bei Bewerbungen.
Die Bezirksregierung Köln ist für NRW zuständig für die
- Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss also für Hauptschulabschuss und Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss
Für die Anerkennung ist ein formaler Antrag auf Bewertung der Schulzeugnisse zu stellen.
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
Zeughausstr. 2 – 10
50667 Köln