| Der FRNRW in den Medien Möglichkeiten und Hindernisse - Beschäftigung von Flüchtlingen

Beitrag der Geschäftsführerin des Flüchtlingsrat NRW e.V. , Birgit Naujoks, in dem Online-Magazin DENK-doch-MAL.de:

Beschäftigung von Flüchtlingen
Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und Dauer des Aufenthalts sind entscheidend


In den letzten Jahren hat es beim rechtlichen Zugangs zur Beschäftigung insbesondere von Flüchtlingen mit ungesichertem Aufenthalt einige positive Entwicklungen und Öffnungen gegeben. Diese beruhen nicht in erster Linie auf humanitären Erwägungen, sondern zum einen auf der Erkenntnis, dass die Beschäftigung von Flüchtlingen zu Einsparungen bei den Kosten für Sozialleistungen führt und folgt zum anderen Rufen aus der Wirtschaft nach (Fach-)Arbeitskräften. Die durch das Asylpaket 1 (Oktober 2015), das Asylpaket 2 (März 2016) und das sog. Integrationsgesetz (August 2016) in Kraft getretenen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verschärfungen mit der Kategorisierung von Flüchtlingen anhand einer fiktiven „Bleibeperspektive“ haben diesen Prozess teils befördernd, teils gegenläufig, beeinflusst.

Der rechtliche Zugang zum Arbeitsmarkt hängt im Wesentlichen vom Aufenthaltsstatus eines Menschen ab. Daneben spielen jedoch auch gegebenenfalls Herkunftsland und Dauer des Aufenthalts in Deutschland eine Rolle.

Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltserlaubnis

Hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten der Arbeitsmarktintegration sind die Menschen am besten gestellt, die in Deutschland im Rahmen des Asylverfahrens entweder als Asylberechtigte i.S. des Art. 16a GG, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 AsylG oder als international subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 4 AsylG anerkannt worden sind.

Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG. Ab dem Zeitpunkt der unanfechtbaren Anerkennung sind sie Deutschen rechtlich gleichgestellt, das heißt, sie dürfen per Gesetz jede Beschäftigung aufnehmen. Auch stehen ihnen grundsätzlich alle Förderinstrumente der SGB II und III zur Arbeitsmarktintegration zur Verfügung, die im Einzelfall beim Jobcenter zu beantragen sind. Auch bei Menschen, die im Rahmen eines Asylverfahrens ein nationales Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG zugesprochen bekommen und damit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG haben, gestaltet sich der rechtliche Zugang zum Arbeitsmarkt relativ unproblematisch. Sie müssen einmal zur Ausländerbehörde gehen, um sich eine generelle Beschäftigungserlaubnis eintragen zu lassen. National subsidiär Geschützen stehen manche Förderinstrumente der SGB II und III sofort, andere erst nach einer gewissen Aufenthaltsdauer zur Verfügung.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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