| Aufenthaltserlaubnis Arbeitshilfe: Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung

Artikel des Paritätischen Gesamtverbandes vom 15. November 2017:

Der Paritätische Gesamtverband hat sich stets für die Einführung einer stichtags- und altersunabhängigen Bleiberechtsregelung eingesetzt und darauf gedrungen, dass die damit verknüpften Anforderungen auch erfüllbar sind. Aus diesem Grund hat er die Einführung der §§ 25 a und b in das Aufenthaltsgesetz im August 2015 dem Grunde nach zunächst begrüßt. Zwei Jahre später bleibt jedoch festzuhalten, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nach diesen Normen viel zu gering ist, wie auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen aus dem Februar 2017 zeigt.

Gerade die Neufassung des § 25a AufenthG hat das Ziel, die Zahl der zu erteilenden Aufenthaltstitel zu erhöhen. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Die bisherigen Erfahrungen mit dem am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen § 25a haben gezeigt, dass die bisherigen Erteilungsvoraussetzungen zur erforderlichen Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet und des Schulbesuchs sowie zum Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung trotz anerkennenswerter Integrationsleistungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in vielen Fällen entgegenstehen.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist deshalb bei Vorliegen der Voraussetzungen nunmehr als Regelfall vorgesehen.“ Der Umsetzung dieses Ziels soll die vorliegende Arbeitshilfe helfen, indem sie den stichtagsfreien Bleiberechtsregelungen für geduldete Menschen eine größere Wirksamkeit in der Praxis verschafft. Ein weiteres Ziel ist, vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass Rückkehr bzw. Abschiebung nicht der einzig denkbare Weg aus dem für alle Beteiligten unbefriedigenden Status der Duldung ist, sondern insbesondere für langjährig geduldete Menschen die Bleiberechtsregelungen stets intensiv geprüft werden sollten.

Die vorliegende Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Berater/-innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten. Sie wurde bewusst praxisorientiert gestaltet und enthält zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis.

Die Arbeitshilfe als PDF-Datei finden Sie hier.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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