| Ukraine, Hilfsangebote Krieg Russlands gegen die Ukraine - Informationen für die Beratung von Ukrainer*innen
Angesichts des Angriffs von Russland auf die Ukraine, geben wir hier Informationen des MKFFI des Landes Nordrhein-Westfalen weiter, welche sich an die Flüchtlingsberatungen richten, welche Anfragen von und für Ukrainer*innen erhalten, die teilweise bereits hier sind und/oder die sich um Ihre Angehörigen sorgen:
Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir zu den Auswirkungen der Ukrainekrise in einem engen Austausch sowohl mit dem Bund als auch mit anderen Akteuren stehen.
Hinsichtlich der Situation von Ukrainern, die sich bereits in Deutschland befinden, hat das Bundesministerium des Inneren inzwischen mitgeteilt, dass es von Folgendem ausgeht:
1) dass es gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ukrainischen Staatsangehörigen derzeit nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen und somit vom Vorliegen den Voraussetzungen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 durch die Ausländerbehörden abgesehen werden sollte und
2) dass derzeit davon auszugehen ist, dass für ukrainische Staatsangehörige aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 des Schengener Durchführungsabkommens vorliegt. Somit könnten ukrainische Staatsangehörige gem. § 40 AufenthV nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einholen, soweit diese keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben, vgl. § 40 Nr. 2 AufenthV. Hiesigen Erachtens nach ist Rechtsgrundlage für die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG.
Das MKFFI teilt die Rechtsauffassung des BMI und hat die Ausländerbehörden inzwischen entsprechend informiert.
Für eine Weiterabe der Information an die Beratungsstellen wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Charlotte Hinsen
Leiterin der Gruppe 53 Soziale und wirtschaftliche Flüchtlingsangelegenheiten
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen