| Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Zurückweisungsverbot gilt absolut
Pressemitteilung von Ulla Jelpke, Die Linke, vom 6. April 2020:
„Das im Völkerrecht verankerte Zurückweisungsverbot von Flüchtlingen ist notstandsfest, es gilt also auch in Pandemie-Zeiten oder wenn viele Menschen gleichzeitig um Schutz nachsuchen. Das belegt ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Die Abgeordnete weiter:
„Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Ergebnis, dass die pauschalen und zum Teil brutalen Abschottungsmaßnahmen Griechenlands und der inzwischen wieder aufgegebene Plan, Abschiebungen ohne inhaltliche Asylprüfung vorzunehmen, mit dem Völkerrecht nicht zu vereinbaren sind. Vielmehr muss Schutzsuchenden ein legaler Weg eröffnet werden, um an den Außengrenzen der EU ein Asylbegehren vorbringen zu können, das dann in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden muss.
Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die übrigens auch von Abgeordneten der Unionsparteien zu beachten ist. Aktuelle Forderungen aus den Reihen der Unionsfraktion, Asylsuchende an den deutschen Landgrenzen zurückzuweisen, sind mit EU-Recht und mit Völkerrecht nicht vereinbar. Solche Grenzschließungen sind zum Schutz der Gesundheit und Eindämmung der Pandemie weder erforderlich noch verhältnismäßig, medizinische und Quarantäne-Maßnahmen im Einzelfall helfen hier weiter. Die Menschenrechte gelten auch in Notstandszeiten!