| Abschiebungshaft Willkür in der Abschiebehaftanstalt

Pressemitteilung von Hilfe für Menschen in Abschiebehaft e.V. vom 12. Juni 2020:

Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge in der nordrhein-westfälischen Abschiebehaftanstalt in Büren inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

„Die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden“ urteilte bereits im Jahre 1972 das Bundesverfassungsgericht (14.03.1972 - 2 BvR 41/71). Später stellte es immer wieder fest, dass dieses auch für andere Haftformen gilt. Ohne ein Gesetz darf keine Post angehalten werden, es darf kein Besuch verboten werden, es darf kein Telefon beschlagnahmt werden, die Betroffenen dürfen ihr Geld behalten und es dürfen keine Sanktionen verhängt werden.

Ein solches Gesetz nimmt den Betroffenen nicht nur Grundrechte, es hilft ihnen auch, sich gegen vom Gesetzgeber so nicht vorgesehene Vollzugsbedingungen zu wehren. Es regelt gerichtliche Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten. Solch ein Gesetz verhindert Willkür in Gefängnissen.

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Menschen, die sich nicht an die Quarantäne halten, ihre Freiheit entzogen werden kann. Während deutsche Staatsangehörige in solch einer Situation in ein Krankenhaus gebracht werden, müssen Menschen, die sich im Asylverfahren befinden in NRW damit rechnen, in die neu geschaffene Absonderungshafteinrichtung auf dem Gelände der Abschiebehaft-anstalt Büren untergebracht zu werden. Für diese Gefangenen gibt es kein Vollzugsgesetz.

[weiterlesen]


Anhang: Antwort des wissenschaftlichen Dienst des Bundestags auf eine Anfrage von MdB Ulla Jelpke, Die Linke

Zurück zu "Abschiebung und Ausreise"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: