| Abschiebungshaft Ländermehrheit: Abschiebehaft behalten
Anbei finden Sie die Antwort auf eine Große Anfrage aus dem Bundestag vom 21. Januar 2016:
Berlin: (hib/STO) Eine Mehrheit der Bundesländer spricht sich gegen eine generelle Abschaffung der Abschiebehaft aus. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7196) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3769) hervor.
Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht sie die "in Übereinstimmung mit europäischem Recht stehende Abschiebungshaft als eines von mehreren Instrumentarien zur Durchsetzung der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger an". Angesichts des derzeitigen starken Zustroms von Menschen, die zum Teil keine aufenthaltsrechtliche Bleibeperspektive in Deutschland haben, werde es vermehrt zu Rückführungen kommen. In diesem Zusammenhang könne auch die Verhängung von Abschiebehaft erforderlich werden, soweit im Einzelfall kein milderes Mittel zur Verfügung steht.
Der Antwort zufolge ist für Bayern und Berlin ebenso wie für die zuständige Hamburger Behörde Abschiebungshaft "unverzichtbar". Auch nach Auffassung Brandenburgs muss das Instrument der Abschiebungshaft "als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht bei Verweigerung der freiwilligen Ausreise erhalten bleiben". Ähnlich äußern sich laut Vorlage Niedersachsen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nordrhein-Westfalen spricht sich gleichfalls "gegen eine generelle Abschaffung der Abschiebungshaft aus", wie es in der Vorlage heißt. Mecklenburg-Vorpommern betont danach, dass die bisherige gesetzliche Regelung die Abschiebungshaft bereits jetzt als ultima ratio ansehe, wenn mildere Mittel nicht greifen.