| Freiwillige Ausreise, Rückkehrprogramm Schritte für eine effektive Wiederaufnahme von Rückführungen und freiwilliger Rückkehr sowie hin zu einem krisenfesteren Rückkehrsystem

Anbei erhalten Sie die Schlussfolgerungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 bezüglich Rückführungen und freiwilliger Rückkehr:

1. Passersatzbeschaffungs- und Identifizierungsverfahren 

  • digitale Verfahren als ,,Schlüssel zu einem krisenfesteren Rückkehrverfahren‘‘
  • Die Präsidentschaft schlussfolgert, dass Mitgliedstaaten und Kommission die aktuelle Lage zum Anlass nehmen sollten, ihre Bemühungen im Bereich der Digitalisierung des Rückkehrverfahrens zu verstärken.

2. Haft

  • Im Bereich der Haft begrüßten verschiedene Mitgliedstaaten die in den Hinweisen der Kommission enthaltene Auffassung, dass die von den Mitgliedstaaten und Drittländern eingeführten befristeten Beschränkungen zur Verhinderung und Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 „nicht so ausgelegt werden sollten, als würden sie automatisch den Schluss zulassen, in allen Fällen bestünde keine hinreichende Aussicht auf Abschiebung mehr“.
  • Für Fälle, in denen keine Inhaftierung (mehr) möglich ist, kommen als mögliche wirksame Alternativen zur Haft entsprechend den Hinweisen der Kommission Zwangsmaßnahmen in Betracht, wobei diese die Einhaltung der Rückführungsverfahren sicherstellen und ein Untertauchen verhindern sollten.

3. Operative Rückkehr in die Drittstaaten

  • Zahlreiche Mitgliedstaaten haben trotz eingeschränkter Bedingungen umfassende Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Rückkehroperationen ergriffen. Sie haben Charterflüge in einige Drittstaaten organisiert. Dabei ist eine Aufnahmebereitschaft vieler Drittstaaten noch nicht gegeben und eine hinreichende Vorbereitung verlässlicher Rückkehrplanungen – auch aufgrund der sich häufig ändernden Lage – kann nicht von einem einzelnen Mitgliedstaat sichergestellt werden.
  • Die Präsidentschaft schlussfolgert, dass der operative Rückkehrbereich insofern besonders krisensensibel ist, als er von der funktionierenden Kooperation aller beteiligten Akteure abhängig ist. Ein abgestimmtes Handeln auf europäischer Ebene ist umso wichtiger.

4. Wiederaufnahme von Rückkehrmaßnahmen

  • Bei der Wiederaufnahme von Rückkehraktivitäten haben einige Mitgliedstaaten eine Priorisierung nach Fallkategorien vorgenommen. Kriterien dafür waren bei manchen Mitgliedstaaten die von den Drittstaatenangehörigen ausgehende Gefahren für die öffentliche oder nationale Sicherheit. Bei anderen Mitgliedstaaten wurde die Rückkehr von Drittstaatenangehörige aus Herkunftsstaaten mit günstigen Aufnahmebedingungen für Rückkehrmaßnahmen priorisiert.
  • Für eine rasche und effektive Wiederaufnahme von Rückkehrmaßnahmen unterstreicht die Präsidentschaft erneut, dass es wichtig ist, rückkehrvorbereitende Maßnahmen zu ergreifen. Dies sollte möglichst unter den Rahmenbedingungen erfolgen, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten gelten. Dabei ist es wichtig, den Kontakt zu Drittstaaten weiter aufrecht zu erhalten und zu pflege.

5. Anpassung der Programme der Freiwilligen Rückkehr und Reintegration/ Rückkehrberatung

  • Die Präsidentschaft hat festgestellt, dass es innerhalb der Mitgliedsstaaten eine große Varianz gab bei der Anpassung der Programme der freiwilligen Rückkehr und Reintegration: Einige Mitgliedsstaaten belassen ihre Programmstruktur unangetastet und händigen lediglich zusätzlich Hygienekits aus. Andere Mitgliedsstaaten haben neue Komponenten in ihre Programme aufgenommen und sowohl die finanziellen als auch die nicht-finanziellen Unterstützungsleistungen mit einem „COVID-19-Zusatz“ teils wesentlich erhöht.
  • Die Präsidentschaft unterstreicht, dass gerade in Zeiten, in denen sich essentielle Informationen zur Rückkehrlage tagesaktuell ändern, insbesondere elektronische Datenbanken hilfreiche Informationsmittel sind; hier besteht Optimierungsbedarf.
  • Die Präsidentschaft stellt fest, dass das bei Rückkehrberatungen notwendige gegenseitige Vertrauen und die Diskretion nur sehr schwer über einen rein digitalen Austausch zu erreichen sind. Die Praxis vieler Mitgliedstaaten erscheint daher sinnvoll, die Online-Kommunikation mit persönlichen Treffen zu kombinieren und zu versuchen, so viele verschiedene Kommunikationskanäle wie möglich zu nutzen.
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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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