| Rückkehrprogramm Diakonie kritisiert Prämien für freiwillige Ausreise
Beitrag der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. vom 31. Januar 2017:
Mit dem neuen Programm "Starthilfe Plus" will der Bund ab dem 1. Februar weitere Anreize für die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern schaffen. Insgesamt stehen rund 40 Millionen Euro für Bonuszahlungen zur Verfügung. Die Diakonie RWL sieht das neue Programm kritisch. Es hintergeht das Asylrecht, meint Flüchtlingsexperte Dietrich Eckeberg.
Rund 55.000 Asylbewerber und Migranten sollen Deutschland 2016 freiwillig verlassen haben, schätzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das waren so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Warum braucht es nun noch zusätzliche Anreize durch ein neues Bundesprogramm?
Es gibt derzeit einen unheimlichen Druck in der Politik, möglichst viele Flüchtlinge zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland zu bewegen. Spitzenreiter bei den Ausreisezahlen ist Nordrhein-Westfalen. 2016 gingen 21.490 Geflüchtete freiwillig zurück, wie das NRW-Innenministerium diese Woche bekannt gab. Das neue Bundesprogramm erhöht den Druck nun weiter, indem es Flüchtlinge schon im Asylverfahren mit Prämien dazu bewegen will, Deutschland zu verlassen. Wenn diese Prämie auf Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten angewendet wird, hebelt man unser Individualrecht auf Asyl, das ein hohes Gut ist, auf dem Verwaltungsweg schlichtweg aus.
Wer soll mit dem Programm "Starthilfe Plus" erreicht werden?
"Starthilfe Plus" richtet sich an Geflüchtete aus insgesamt 45 Herkunftsstaaten und ist nach einem Stufensystem geregelt. Jeder Flüchtling über 12 Jahre, der noch vor Zustellung seines Asylbescheids verbindlich zusagt, freiwillig aus Deutschland auszureisen und seinen Asylantrag zurückzunehmen, erhält 1.200 Euro. Eine Bonuszahlung von 800 Euro bekommen diejenigen, die nach Erhalt eines negativen Asylbescheides ausreisen und, so heißt es im Erlass dazu, "keine Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel gegen die Entscheidung" einlegen. Diese Regelung finde ich besonders bedenklich. Sie soll natürlich verhindern, dass gegen einen Asylbescheid geklagt wird.
Wie sind die Aussichten bei einer Klage?
Bei genauer rechtlicher Prüfung zeigt sich im Einzelfall häufiger, dass individuelle Schutzgründe, zu denen Krankheiten oder Menschenrechtsverletzungen zum Beispiel aufgrund des Geschlechts und politischen Engagements zählen, nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Zugleich gibt es aber auch Flüchtlinge, die tatsächlich keinen Asylgrund aufweisen. Sie brauchen zuallererst eine gute Beratung, welche Perspektiven sie im Asylverfahren haben sowie im Fall einer Rückkehr. Hier können finanzielle Hilfen sinnvoll sein.