| Abschiebungshaft AG Paderborn: ‚,Corona-Absonderungshaft‘‘ war rechtswidrig
Das Amtsgericht Paderborn entschied in einem Urteil vom 14.10.2021 (Az.: 11 XIV(B) 87/20), dass im Falle eines Absonderungsantrags, welcher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, der Beschluss und somit auch die Haft als rechtswidrig gelte.
Der Betroffene war an einer Infektion mit dem Corona-Virus erkrankt. Auf telefonischen Antrag des örtlichen Gesundheitsamtes wurde die sogenannte Absonderung des Betroffenen angeordnet.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.