| Aktuell, Abschiebung Pressemitteilung Kölner Flüchtlingsrat: Kindeswohl muss auch bei ausländerrechtlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden
Pressemitteilung des Kölner Flüchtlingsrat e.V. vom 19. September 2022.
Zur heutigen Sitzung des Kölner Ratsausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) bekräftigt der Kölner Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung, dass das Kindeswohl auch bei ausländerrechtlichen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist.
Am 16.08.2022 hatte der Integrationsrat der Stadt Köln einen parteiübergreifenden Antrag zur Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde beschlossen.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. begrüßt, dass in der heutigen Sitzung des AVR über den Beschlussantrag „Sicherstellung des Kindeswohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde“ entschieden werden soll. Nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Die vollständige Pressemitteilung als pdf-Datei erhalten Sie hier.
Nachtrag: Die Entscheidung wurde auf die AVR-Sitzung am 24.10.2022 gelegt.