| Syrien: Verpflichtungserklärung endet mit Flüchtlingsanerkennung
Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 24. April 2015: Landesanordnung zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge - Geltungsdauer von Verpflichtungserklärungen.
Das Land NRW macht in seinem Erlass deutlich, dass die Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen der Landesanordnung zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge getätigt worden sind, bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erlöschen.
Anders als das Bundesministerium des Innern sieht das Land NRW in der Titelerteilung nach § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG maßgebliche Unterschiede zur Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG. Die Verpflichtungserklärung endet also mit der Flüchtlingsanerkennung.
In einem Schreiben vom 24. April 2015 an den Bundesinnenminister macht NRW-Minister Jäger seine dem BMI entgegenstehende Rechtsauffassung deutlich und bittet de Maiziere um eine Stellungnahme.