Sehr geehrte Damen und Herren,
morgen vor 30 Jahren, am 26.05.1993, wurde durch den Deutschen Bundestag im Rahmen des sog. Asylkompromisses die Aushöhlung des im Grundgesetz garantierten Rechts auf Asyl beschlossen. In diesem Zuge stimmte der Bundestag auch für die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das als Abschreckungsinstrument konzipiert ist und für Schutzsuchende unter anderem eine Versorgung unterhalb regulärer Sozial- und Gesundheitsleistungen bedeutet. Die Zivilgesellschaft bezieht gegen das AsylbLG Stellung: Anfang 2023 gründete sich unter dem Motto „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ ein breites Bündnis, dem mittlerweile 200 Organisationen – darunter auch der Flüchtlingsrat NRW – angehören. In diesen Tagen finden eine Vielzahl von Kundgebungen und Demonstrationen gegen das AsylbLG und die neuen Abschottungspläne der Bundesregierung statt. Der Flüchtlingsrat NRW unterstützt diese Aktionen und ruft zu einer regen Beteiligung an den Protesten auf, um ein klares Zeichen gegen Entrechtung und für Solidarität und die Achtung der Menschenwürde zu setzen.
Anbei finden Sie die Pressemitteilung in voller Länge.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Flüchtlingsrat NRW
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
fon 0234 – 587315 - 60
fax: 0234 – 587315 - 75
mail: info@frnrw.de