Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie folgende Anfrage einer Journalistin (arbeitet u. a. für den Spiegel, Zeit investigativ oder SWR Wissen) zur geplanten Verschärfung des Ausweisungsrechts:
Zukünftig sollen Menschen leichter ausgewiesen werden können, denen das Billigen bzw. Werben für eine einzelne terroristische Straftat vorgeworfen wird. Eine strafrechtliche Verurteilung ist hierfür nicht erforderlich. In diesem Zusammenhang interessiert sich die Journalistin für folgende Fragen:
Sind Fälle bekannt, in denen Personen aufgrund von Indizen ausgewiesen wurden, aber keine rechtskräftige Verurteilung vorlag?
Insbesondere: Sind Fälle bekannt, in denen Personen aufgrund von Äußerungen in sozialen Medien ausgewiesen wurden?
Sind Fälle bekannt, wo Geflüchteten auf Grundlage der letzten Verschärfung des Aufenthaltsgesetz (Verdacht auf §139 StGB) ausgewiesen wurden?
Wenden Sie sich mit entsprechenden Fällen gerne bis zum 29.09.2024 an uns unter initiativen@frnrw.de. Wir stellen dann einen Kontakt zur Journalistin her.
Herzliche Grüße
Ihr/Euer Flüchtlingsrat NRW
Flüchtlingsrat NRW e.V.
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