Qualitätsstandards auf Landesebene
In Reaktion auf gewaltsame Übergriffe von Sicherheitspersonal auf Bewohner*innen von Landesaufnahmeeinrichtungen wurden Ende 2014 verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung in Landeseinrichtungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung festgelegt, die jeweils für die Betreuungsverbände und die Sicherheitsdienstleister gelten. Zudem wurden in einem 8-Punkte-Plan strengere Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften festgelegt. Die Mindeststandards werden unter Beteiligung von Akteuren aus dem Flüchtlingsbereich evaluiert und fortgeschrieben.
Zudem gilt seit April 2017 ein verbindliches Landesgewaltschutzkonzept für die Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Das Gewaltschutzkonzept ist Teil der Umsetzung der Erfordernisse aus der EU-Aufnahmerichtlinie. Es beinhaltet bauliche, organisatorische und institutionelle sowie sozialpädagogische und psychologische Maßnahmen, um Gewalt in den Landesaufnahmeeinrichtungen vorzubeugen bzw. darauf zu reagieren. Das Konzept wurde von den zuständigen Landesministerien im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen- und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt.
Die Umsetzung des Konzepts steht an vielen Stellen noch aus und muss kritisch begleitet werden. Die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird durch die Einrichtungsleitung, d. h. die jeweilige Bezirksregierung, überwacht. Darüber hinaus werden Mobile Kontrollteams (MKT) der Bezirksregierungen eingesetzt, die stichprobenartig Kontrollen der Aufnahmeeinrichtungen durchführen. Zudem wurde ein „dezentrales Beschwerdemanagement“ an allen Standorten der Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet. Flüchtlinge können sich mit Anregungen und Beschwerden an die dezentrale Beschwerdestelle wenden, die zur Lösungsfindung mit den beteiligten Akteuren vor Ort beitragen soll. Wenn es um grundsätzliche Mängel geht oder Menschenrechte verletzt werden, wird die Überregionale Koordinierungsstelle hinzugezogen, die beim Flüchtlingsrat NRW angesiedelt ist. Ziel ist es, die Qualität der Unterbringung zu verbessern.