| Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsprechung Bundessozialgericht zu § 6 AsylbLG: Mehrbedarfe für Alleinerziehende abhängig von individueller Bedarfslage; keine pauschalen Mehrbedarfszuschläge.
Aus dem Urteil des Bundessozialgericht vom 25. Oktober (B 7 AY/1/18 R) geht hervor, dass Grundleistungsbeziehende nach § 3 AsylbLG keinen pauschalen Mehrbedarf für Alleinerziehende über § 6 (entsprechend § 30 Abs. 3 SGB XII) beanspruchen können. Ein tatsächlicher Mehraufwand müsse dem Urteil zufolge stets konkret-individuell nachgewiesen und geltend gemacht werden.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.