| Bleiberecht Köln: Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen
Am 20.03.2018 stimmte der Rat der Stadt Köln der Beschlussvorlage „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ der Stadtverwaltung zu. Diese setzt zwei Beschlüsse des Hauptausschusses des Stadtrats für mehr Bleiberechte für Kölner Flüchtlinge um. Der Stadtrat beschloss am 20.03.2018 u.a., eine Projektgruppe „Bleiberechtsprüfung für Langzeitgeduldete“ einzusetzen, deren primäres Ziel es sein wird, Menschen, die seit vielen Jahren in Köln im Status der Duldung leben, ein Bleiberecht einzuräumen bzw. gemeinsam mit betreuenden Trägern eine Bleiberechtsperspektive aufzubauen. Für die Projektgruppe werden im Haushaltsjahr 2019 fünf Vollzeitstellen geschaffen und 170.000 Euro an Sachmitteln zur Verfügung gestellt. In einer Antwort der Stadt Köln auf die Anfrage „Bleiberechte in Köln – Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen aus Köln entwickelt?“ der Ratsgruppe Bunt vom 12.03.2018 heißt es: „Derzeit leben 5.590 Geduldete in Köln, davon 839 mehr als 5 und [weitere] 983 mehr als 10 Jahre.“ 2017 wurden in Köln 52 Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG, 26 Aufenthaltstitel nach § 25b AufenthG, 1.611 Aufenthaltstitel nach § 25 V AufenthG sowie 90 Ausbildungsduldungen nach § 60a AufenthG erteilt.
Stadt Köln: Beschlussvorlage „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ (02.03.2018)
Antwort der Stadt Köln auf die Anfrage „ Bleiberechte in Köln – Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen aus Köln entwickelt?“ der Ratsgruppe Bunt (12.03.2018)
Dieser Artikel ist Teil des Schnellinfo 03/2018.