Sichere Herkunftsländer
Seit Ende 2009 gibt es die Visafreiheit für Staatsangehörige aus Serbien, Mazedonien und Montenegro. 2010 wurde die Visafreiheit auch für Albanien, Bosnien und Herzegowina eingeführt. Seitdem steigen die Zahlen der Asylanträge aus dem Westbalkan. Deshalb wurden seitdem verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern zu beschleunigen und sie schnell abzuschieben und es wurden Sonderregelungen für den Aufenthalt in Deutschland geschaffen. Unter anderem sind sie zu sicheren Herkunftsländern bestimmt worden.
Herkunftsländer von Asylsuchenden gelten als sicher, wenn von der Bundesregierung davon ausgegangen wird, dass ihnen in diesen Staaten weder politische Verfolgungen noch sonstige menschenunwürdige Bestrafungen drohen. Die Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsländern werden in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, außer es können Tatsachen oder Beweismittel angeführt werden, die deutlich machen, dass dennoch eine politische Verfolgung droht (§ 29a Asyl). Derzeit (Stand Januar 2016) sind in Anlage II zu § 29a Asylverfahrensgesetz folgende Länder als sicher eingestuft: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal, Serbien, Albanien, Kosovo und Montenegro. Für das Jahr 2018 ist geplant, auch die Maghreb-Staaten ( Algerien, Marokko und Tunesien) sowie Georgien der Liste hinzuzufügen. Der Gesetzesentwurf diesbezüglich wurde bereits am 18. Juli 2018 durch das Kabinett beschlossen.
Bevor ein Herkunftsland als sicher eingestuft wird, muss der Bundesrat einem dementsprechenden Gesetzesentwurf zustimmen.