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ABFRAGE: VERWEIGERUNG VON AUSZUG IN EIGENE WOHNUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Pro Asyl hat eine Abfrage zur Verweigerung eines Auszugs aus Gemeinschaftsunterkünften bzw. der Entlassung aus Aufnahmeeinrichtungen gestartet. Diese möchten wir gerne für NRW übernehmen und bitten darum, uns entsprechende Rückmeldungen zu geben.


Es ist aufgefallen, dass in einigen Fällen Betroffenen trotz der Vorlage geeigneter Wohnungsangebote der Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften verweigert wurde. Auch kommt es vor, dass Anträge Monate lang nicht bearbeitet werden, was dazu führt, dass Betroffene ihre Wohnungsangebote verlieren. Das gleiche erfahren Menschen auch, die in EAEen oder ZUEen wohnen und eine frühzeitige Entlassung beantragen. Gleichzeitig sehen wir, dass die Unterbringungssituation und knappe Unterbringungskapazitäten in den Kommunen in der öffentlichen Debatte oft als Argument für mehr Abschottung und Abschiebungen genutzt werden.

Deshalb sind wir auf der Suche nach konkreten Einzelfällen, in denen Anträge auf Auszug aus den Unterkünften oder Entlassung aus EAEen und ZUEen trotz Vorlage geeigneter Wohnungsangebote oder alternativer Wohnmöglichkeiten (z. B. Zimmer bei Familie oder Freund*innen) abgelehnt wurden oder seit Monaten bei den zuständigen Behörden unbeantwortet bleiben. Es interessieren uns insbesondere Fälle, in denen Betroffene aufgrund langer Bearbeitungszeiten ihre Wohnungsangebote verloren haben.

Interessant wären auch Fälle von Menschen, die aufgrund der Wohnsitzauflage einen Wohnraum bei Familie/Freund*innen in anderen Kommunen oder Bundesländern nicht in Anspruch nehmen konnten oder können.

Bei entsprechenden Fällen bitten wir um Rückmeldung an: initiativen@frnrw.de.

Herzliche Grüße
Ihr Flüchtlingsrat NRW


Flüchtlingsrat NRW e.V.
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