Hier stellen wir Ihnen Informationen, Rechtsprechungen und Erlasse zu sämtlichen Sozialleistungen zusammen. Ein Schwerpunkt des Flüchtlingsrats NRW ist die Beschäftigung mit dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1993 regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den Umfang der Sozialleistungen für Asylbewerber, Geduldete und einige andere Personengruppen. Die hierin festgelegten Leistungssätze liegen im Schnitt um rund ein Drittel unter dem Niveau der Sozialhilfe. Der Flüchtlingsrat NRW fordert die Abschaffung dieses diskriminierenden Sondergesetzes und setzt sich auf dem Gebiet der Sozialleistungen für die rechtliche Gleichstellung von hier lebenden Ausländern und Deutschen ein.
Im Frühjahr 2012 wurde von mehreren Mitgliedern des Flüchtlingsrats NRW eine Arbeitsgruppe zum AsylbLG ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sollen Vorträge und Publikationen zum Thema erarbeitet und öffentlichkeitswirksame Aktionen gegen das AsylbLG geplant werden.
Seit dem 18. Juli 2012 gelten die bisherigen Leistungen des AsylbLG als verfassungswidrig. Es ist zurzeit offen, wie schnell die sich nunmehr an den Regelsätzen nach dem SGB II/XII (Hartz IV) orientierenden Leistungen nachgezahlt werden.
Einen vom Flüchtlingsrat Berlin erstellten Musterantrag für Leistungen aus dem Bildungspaket auch für Kinder im AsylbLG-Bezug finden Sie auf unserer Homepage Flüchtlingspolitik > Kinder und Jugendliche.
Auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping im Bundestag, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 03. Juni 2011 klar, dass Kinder von geduldeten und asylsuchenden Menschen grundsätzlich Ansprüche auf Gelder aus dem Bildungspaket der Bundesregierung haben. Die Bewilligung liege...
Im Informationspapier des AK Asyl e.V. Bielefeld EASY (Stand: 21.04.2009) werden für die FlüchtlingsberaterInnen die verschiedenen Leistungen und die Besonderheiten beim Leistungsbezug von Ausländern beschrieben. Im Easy gibt es eine Tabelle über die Sozialleistungen, die eine „Schnellübersicht“...
Im Informationspapier des AK Asyl e.V. Bielefeld EASY (Stand: 21.04.2009) werden für die FlüchtlingsberaterInnen die verschiedenen Leistungen und die Besonderheiten beim Leistungsbezug von Ausländern beschrieben. Im Easy gibt es eine Tabelle über die Sozialleistungen, die eine „Schnellübersicht“...
Weisung des Bundeszentralamts für Steuern, 26.05.2008: Das Bundeszentralamt für Steuern hat am 26. Mai 2008 eine neue Weisung zum Kindergeldanspruch für Ausländer (§ 62 Abs. 4 EStG) veröffentlicht: Darin wird nunmehr endlich klar gestellt, dass unter anderem auch Bleibeberechtigte mit einer...
Seit dem 4. Dezember 2017 sind alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen möchten, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes dazu verpflichtet, sich persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zu melden.
Zentrale Telefonnummer der LEA: 02931-826600 Hotline BAMF: 0911-94347780
Netzheft
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. bietet keine Einzelfallberatung an! Für den Fall, dass Sie Fragen zum Asylverfahren haben und eine Einzelfallberatung benötigen informieren Sie sich bitte in unserem Netzheft über Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
In unserem Netzheft 2018 haben wir Adressen der behördenunabhängigen Beratungsstellen und Initiativen für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen zusammengestellt. Sie können die gedruckte Version des Netzheftes 2018 ab sofort zum Selbstkostenpreis von 2,50€/Stück zzgl. Porto unter netzheft.at.frnrw.de bestellen.
Am 17. November 2018 wird wieder der Ehrenamtspreis verliehen!
Die Bewerbungsfrist endet am 25.03.2018.Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis 2018 finden Sie hier.
30 Jahre Flüchtlingsrat NRW - Jetzt erst recht!
Der Flüchtlingsrat NRW wurde am 14. Dezember 1986 im Rahmen einer Tagung der Ev. Akademie Mülheim gegründet, um, zunächst als offenes Bündnis aktiv, die Arbeit der relativ jungen örtlichen Asylarbeitskreise und Flüchtlingsräte im großen Flächenland Nordrhein-Westfalen zu bündeln und geschlossen an die Landespolitik heranzutreten.
(Aktualisierter) Flyer zur Entkräftung von Vorurteilen erschienen!
Der Flyer "Flüchtlinge sind an allem schuld!" kann ab sofort unter initiativen.at.frnrw.de bestellt werden. Weitere Informationen zu dem Flyer finden Sie hier.
Handreichung zur Wohnsitzregelung
Informationen zur Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge gemäß §12a AufenthG für Nordrhein-Westfalen – Stand 28.02.2017
Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte
Broschüre des FR NRW, Stand April 2017, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können. Mehr dazu