Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1993 regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den Umfang der Sozialleistungen für Asylbewerber, Geduldete und einige andere Personengruppen. Die hierin festgelegten Leistungssätze liegen im Schnitt um rund ein Drittel unter dem Niveau der Sozialhilfe. Der Flüchtlingsrat NRW fordert die Abschaffung dieses diskriminierenden Sondergesetzes und setzt sich auf dem Gebiet der Sozialleistungen für die rechtliche Gleichstellung von hier lebenden Ausländern und Deutschen ein.
Im Frühjahr 2012 wurde von mehreren Mitgliedern des Flüchtlingsrats NRW eine Arbeitsgruppe zum AsylbLG ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sollen Vorträge und Publikationen zum Thema erarbeitet und öffentlichkeitswirksame Aktionen gegen das AsylbLG geplant werden.
Seit dem 18. Juli 2012 gelten die bisherigen Leistungen des AsylbLG als verfassungswidrig. Es ist zurzeit offen, wie schnell die sich nunmehr an den Regelsätzen nach dem SGB II/XII (Hartz IV) orientierenden Leistungen nachgezahlt werden.
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