Flüchtlingspfarrer vor Gericht: Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

Flüchtlingspfarrer Keunecke wird freigesprochen: Mit der Frage, ob der Pfarrer Berthold Keunecke eine Familie beherbergen durfte, die nicht über gültige Aufenthaltspapiere verfüge, musste sich in zweiter Instanz am 13.7.09 das Landgericht Bielefeld auseinandersetzen. Die Frage beantwortete das Gericht mit einem klaren ja und sprach den Pfarrer vom Vorwurf der Beilhilfe zum illegalen Aufenthalt frei.
Keunecke leugnete zu keiner Zeit, eine kurdische Familie beraten und bei sich aufgenommen zu haben. Er lernte die Familie über den Kirchenasylkreis Bielefeld kennen. Zu diesem Zeitpunkt besaß die Familie bereits keine aufenthaltsrechtlichen Papiere mehr. Er beriet sie in unterschiedlichsten Fragen, organisierte den Schulbesuch der Kinder und half auch Materiell weiter. Als die Familie keine Bleibe mehr hatte, nahm er sie bei sich in seine Wohnung auf. Da es ausländerrechtlich keine Möglichkeit eines Aufenthaltes in Deutschland gab, entschied sich die Mutter nach einigen Wochen, in die Türkei zurückzureisen. Die beiden Töchter blieben im Bundesgebiet und erhielten eine Aufenthaltserlaubnis. Keunecke und seine Frau wurden Vormund über die Kinder.
Die Staatsanwaltschaft warf Keunecke vor, er hätte durch die Gewährung einer Unterkunft Beihilfe zum illegalen Aufenthalt geleistet. In der ersten Instanz wurde er daher vom Amtsgericht Herford zu 40 Tagessätzen á 50 € verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sein Anwalt Sebastian Nickel Berufung ein.
Vor Gericht betonte Keunecke, dass es seine Pflicht gewesen sei, der Familie zu helfen. Dieses gebiete neben den Artikel 1 des Grundgesetztes auch die christliche Nächstenliebe. Er führte hierzu zahlreiche Stellen aus der Bibel an, die belegen, dass jeder Christ beauftragt sei, so zu handeln, wie er es getan hat. Auch die Landessynode der evangelischen Kirche in Westfalen hat bereits im November 2000 festgestellt, dass jeder Mensch ohne Aufenthaltsrecht ein Anrecht auf Hilfe und Beistand hat.
Das Landgericht Bielefeld war der Auffassung, dass Keunecke aus Gewissensgründen geholfen habe und nicht den illegalen Aufenthalt unterstützte. Die Familie wäre so fest entschlossen gewesen, den Aufenthalt ohne Papiere im Bundesgebiet fortzusetzen, so dass es letztendgültig keine Rolle gespielt hat, ob sie die Hilfe des Pfarrers in Anspruch genommen haben. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Richter noch aus, dass eine Beratung und die Unterstützung von Menschen ohne Papiere mit Essen oder Geld ohnehin nicht strafbar seien.
Die zahlreichen Unterstützer, die Keunecke bei dem Verfahren begleiteten, konnten trotz Freispruch nicht ganz ungetrübt nach Hause gehen. Dafür sorgte der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer illegalisierte Menschen mit illegalen Cannabispflanzen gleichsetzte und auch nicht zurückschreckte, seine Rechtsauffassung zu Flüchtlingsunterstützern mit der Rechtsprechung bei Mord und Holocaustleugnung zu untermauern. Auch die Empörung des Staatsanwaltes, dass Keunecke die Menschenwürde wichtiger sei, als das Ausländerrecht, lässt auf tiefe Abgründe blicken.
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