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ESF-Netzwerke in NRW

In NRW sind seit Herbst 2008 12 ESF-Netzwerke im Rahmen der XENOS Initiative „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ aktiv, um Bleibeberechtigte und Flüchtlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Grundsätzlich können alle Personen, die (irgendwann einmal) einen Asylantrag gestellt haben und nicht mit einem Arbeitsverbot belegt sind, an den Aktivitäten im Rahmen des Programms teilnehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Zielgruppe der Bleibeberechtigten (Übersicht Zielgruppe).

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Angebote der ESF-Netzwerke und ihrer Teilprojekte vorstellen.

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Notwendigkeit der Verlängerung des ESF-Bundesprogramms
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Auslaufen des ESF-Bundesprogramms
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Erlass des IM NRW zu § 104a Abs. 3 S. 2 AufenthG vom 13.10.2009
Ausnahmeregelung des § 104a Absatz 3 Satz 2 AufenthG, Abgelegtes Aufenthaltsrecht für Kinder.
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Diözesanrat der Katholiken im Bistum Aachen: Die Zeit drängt - Bleiberecht für langjährig hier lebende, geduldete Menschen!   
Pressemitteilung und Erklärung vom 7.10.2009 zum Bleiberecht
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