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Flüchtlingsrat NRW
Asienhaus Essen
Bullmannaue 11
45327 Essen

Telefon: 0201/899 08-14
Fax: 0201/899 08-15
E-Mailarbeit@frnrw.de
















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Über das Projekt

Folgende Informationsflyer haben wir für Sie bereit gestellt:

- Flyer zur Projektvorstellung "Flüchtlinge in Arbeit NRW",
- Schulungsangebote im Rahmen des Projekts "Flüchtlinge in Arbeit NRW".

Aktuelle Veranstaltungs- und Schulungstermine finden Sie in der Rubrik "Termine".

Der Flüchtlingsrat NRW startete am 1.11.2008 das zweijährige Projekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“.

Ziel unserer Aktivitäten in NRW ist es, die Beratungsstellen für Flüchtlinge sowie die Grundsicherungsstellen bei der Arbeitsmarktintegration von langjährig Geduldeten und Bleibeberechtigten zu unterstützen und zu stärken.

Der Flüchtlingsrat NRW wird bei Bedarf vernetzend tätig sein sowie Informationen und Schulungsangebote zu arbeits- und ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellen.

Darüber hinaus wirken wir über Öffentlichkeitsarbeit und politische Lobbyarbeit auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zielgruppe hin.

Aktivitäten:

·         Information von Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen, Arbeitsagenturen, Arbeitgebern u.a. über diese Homepage und den Newsletter „Schnellinfo".

·         Durchführung von Schulungen für Flüchtlingsberatungsstellen, Arbeitsagenturen, ArGen und Ehrenamtliche in NRW zu den Themen:

-          Arbeits- und ausländerrechtliche Rahmenbedingungen;

-          Einführung in die Angebote der Arbeitsagenturen;

-          Beispiele für gelungene praktische Umsetzung der Integration Geduldeter in den Arbeitsmarkt (Best Practice Beispiele in Kooperation mit Jobcentern, Betrieben, VHS, Bildungseinrichtungen etc.).

·         Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Betriebe:

-          Information über einstellungsrelevante Besonderheiten bei der Einstellung von Geduldeten;

-          Sensibilisierung von Unternehmen für die Zielgruppe;

-          Heranziehen von strategischen Partnern, Sprach- und Kulturmittler/innen, Asylrechtsexpert/innen (RAe, Berater).

·         Durchführung von Fachgesprächen mit Akteuren des Arbeitsmarktes, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen und Flüchtlingen.

 

Weitere Angebote in Kooperation

Über die enge Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes „Bunt in die Zukunft“ hinaus bestehen intensive Kontakte zum zweiten Kölner Netzwerk „Flüchtlinge und Arbeit“.

BiKuP, Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation gGmbH und

KKB, Konsortium Kölner Beschäftigungsträger GmbH

bieten zugleich mobile Beratung und berufsvorbereitende Schulungsangebote für Flüchtlinge in ganz NRW an. Anfragen erfolgen direkt über den Flüchtlingsrat NRW.

Kooperation erwünscht!

Vernetzung lebt von den Beiträgen aller Teilnehmer/innen. Wir gehen daher strategische Partnerschaften mit diversen Akteuren ein, um voneinander zu profitieren.

Um die Bedingungen für die Bleibeberechtigten und geduldeten Flüchtlinge auch langfristig zu verbessern, bitten wir um Rückmeldung zu den Erfahrungen vor Ort. Dabei sind wir sowohl an positive wie negative Beispiele interessiert, damit diese in unsere Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit einfließen können.

 

Über das Projekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“

Das Teilprojekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“ beim Flüchtlingsrat NRW e.V. ist Bestandteil des Netzwerkes „Bunt in die Zukunft - Kölner Netz für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt“ (koordiniert vom Diözesan-Caritasverband Köln) und findet im Rahmen der XENOS Initiative „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ statt.

 

Weitere Akteure im Netzwerk „Bunt in die Zukunft“

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und IN VIA Köln e.V.

  

Kontakt

Birgit Naujoks, Projektleitung

Flüchtlingsrat NRW e.V.

Bullmannaue 11

45327 Essen

Telefon: (0201) 89908-14

Telefax: (0201) 89908-15

Email: arbeit@frnrw.de

www.arbeit.frnrw.de

www.frnrw.de

 

Koordination:

Varinia Fernanda Morales

(Vorstandsmitglied Flüchtlingsrat NRW e.V.)





  weiter Informationen über das Projekt "Flüchtlinge in Arbeit NRW"

Notwendigkeit der Verlängerung des ESF-Bundesprogramms
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Auslaufen des ESF-Bundesprogramms
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Erlass des IM NRW zu § 104a Abs. 3 S. 2 AufenthG vom 13.10.2009
Ausnahmeregelung des § 104a Absatz 3 Satz 2 AufenthG, Abgelegtes Aufenthaltsrecht für Kinder.
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Diözesanrat der Katholiken im Bistum Aachen: Die Zeit drängt - Bleiberecht für langjährig hier lebende, geduldete Menschen!   
Pressemitteilung und Erklärung vom 7.10.2009 zum Bleiberecht
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