Notwendigkeit der Verlängerung des ESF-BundesprogrammsVerschiedene Organisationen sprechen sich für eine Verlängerung des "ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" einsetzt. Über die Weiterführung wird das Bundesamt für Arbeit und Soziales Ende Mai entscheiden. Die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Auslaufen des ESF-Bundesprogramms können Sie hier nachlesen.
Erlass des IM NRW zu § 23 AufenthG vom 17.12.2009 - Frist zur Antragstellung verlängertAm 17.12.2009 ist die Anordnung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf zu § 23 Abs. 1 AufenthG ergangen, durch welche der Beschluss der Innenministerkonferenz zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung umgesetzt wird. Wichtig: Die Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG nach dem Beschluss der IMK ist bis zum 10. Februar 2010 möglich. Der Erlass vom 17.12.2009 wird seit dem 21.12.2009 ergänzt durch einen weiteren Erlass des IM NRW, der der Klarstellung einiger Punkte, wie Anforderungen an die Arbeitsstelle und Fiktionswirkung, dient. Die Erlasse und weitere Informationen finden Sie hier.
Beschluss der IMK: Verlängerung der Bleiberechtsregelung bis 2011Am 3./.4. Dezember 2009 hat die IMK in Bremen beschlossen, die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge um zwei Jahre zu verlängern. Von dieser Regelung profitieren die Menschen, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis (auf Probe) nach der Altfallregelung besitzen. Eine Erläuterung sowie erste Bewertung des IMK-Beschlusses hat Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW, vorgenommen. Diese, den Beschluss der IMK sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Erlass des IM NRW zu § 104a Abs. 3 S. 2 AufenthG vom 13.10.2009 Der Erlass des IM NRW vom 13. Oktober 2009; AZ: 15-39.08.01-1-09-119 befasst sich mit der Ausnahmeregelung des § 104a Absatz 3 Satz 2 AufenthG und dem daraus abgeleiteten Aufenthaltsrecht für Kinder. Den Erlass finden Sie hier.
Bleiberecht: UNHCR fordert Verlängerung der Frist und Aufhebung der StichtagsregelungUNHCR, Eckpunkte-Papier zum Flüchtlingsschutz, Oktober 2009. Sie erhalten das Papier auf unserer Homepage unter Bleiberecht.
Neuer Bleiberechtserlass des IM NRW vom 30.09.2009Eine Zusammenfassung für die Beratungsstellen von Claudius Voigt, GGUA, und den Erlass finden Sie unter Bleiberecht.
Pressemitteilung FR NRW: Fünf Jahre quälende Unsicherheit sind genug: für ein Bleiberecht ohne RestriktionenDer Flüchtlingsrat NRW fordert eine grundlegende Neugestaltung des Bleiberechts. Dem humanitären Anspruch, langjährig geduldeten Flüchtlingen endlich eine Aufenthaltsperspektive zu eröffnen, wird die bisherige Regelung nicht gerecht, weil sie vielfach unerfüllbare Anforderungen an die Betroffenen stellt.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen hierzu finden Sie über diesen Link. Weitere Informationen zur Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung finden Sie unter Bleiberecht.(KD)
Im Rahmen der XENOS Initiative „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ startete der Flüchtlingsrat NRW am 1.11.2008 das zweijährige Projekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“, um Beratungsstellen für Flüchtlinge sowie die Grundsicherungsstellen bei der Arbeitsmarktintegration von langjährig Geduldeten und Bleibeberechtigten zu unterstützen und zu stärken.
Auf diesen Internetseiten finden Sie Informationen rund um das Thema Arbeit für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge: Rechtliche Rahmenbedingungen, Unterstützungsmöglichkeiten bei der Arbeitssuche, Beratungsstellen und Hilfsangebote, Ideen über Best Practice Beispiele.
Zudem informieren wir laufend über Neuigkeiten in unserem Newsletter Schnellinfo, das Sie unter www.frnrw.de abonnieren können.
Das Teilprojekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“ beim Flüchtlingsrat NRW e.V. ist Bestandteil des Netzwerkes „Bunt in die Zukunft - Kölner Netz für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt“. Die weiteren Akteure im Netzwerk „Bunt in die Zukunft“ sind der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. (Koordination), der Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und IN VIA Köln e.V.:




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